Gute Zusammenarbeit

Für eine gute Zusammenarbeit haben wir einmal unsere Repair-Regeln zusammengefasst. Diesen Regeln stimmst Du bitte zu, wenn Du zu uns kommst.

Reparatur-Bedingungen für unterstützende Hilfeleistung im Repaircafe Findorff

  1. Wir sind ein privater, nicht-gewerblicher Verein. Unsere Helfer arbeiten ehrenamtlich, also ohne Bezahlung. Der Verein / das Repaircafe finanziert sich durch Spenden aus Reparaturen, Mitgliedsbeiträgen und Verkauf von (reparierten) Gegenständen. Wir bekommen keine Förderung.
  2. Wir bieten Hilfe zur Selbsthilfe. Wir sind keine Reparatur-Werkstatt. Man kann bei uns keine Geräte zur Reparatur abgeben, wir reparieren nicht im Auftrag und nicht in Abwesenheit des Eigentümers.
  3. Bei der Reparatur ist der Eigentümer des Gerätes anwesend, bzw. wer das Gerät am häufigsten nutzt.
  4. Reparaturen (bzw. die Hilfe dabei) sind nicht kostenlos.
    Wir wollen
    a) den gewerblichen Dienstleistern keine Konkurrenz sein und
    b) benötigen wir die Spenden für unsere Kosten (Raummiete, Werkzeug, Verbrauchsmaterial)
    Jede Hilfestellung kostet daher mind. 10 Euro (15 Minuten unserer Zeit), egal ob die Reparatur erfolgreich war oder nicht. In dieser Zeit analysieren wir den Fehler, geben allgemeine Tips, besprechen die Vorgehensweise.
  5. Trotz verbindlicher Spende entsteht kein Reparatur-Auftrag. Gespendet wird für die Beratung und die Zeit der Hilfe, nicht für den Erfolg der Reparatur.
  6. Ersatzteile werden von uns ohne Aufschlag weitergegeben.
  7. Fotos und Reparatur-Daten wie auch Name, ggf. Telefon/Email werden in einer Datenbank gespeichert. Teile der Reparatur werden im Internet anonymisiert veröffentlicht. (Datenschutzerklärung auf Anfrage)
  8. Es besteht kein Anspruch auf Hilfe oder (erfolgreiche) Reparatur.
    Da wir nur Hilfestellung geben gibt es logischerweise keine Gewährleistung / Garantie auf Reparaturen.
  9. Alle Hilfestellung kommen von Privatpersonen (ehrenamtliche Helfer) und werden nach bestem Wissen und Gewissen gegeben. Wir sind kein Handwerksbetrieb.
    Eine Haftung ist ausgeschlossen außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  10. Die Hilfe zur Reparatur beginnt, nachdem diese Reparaturbedingungen akzeptiert (unterschrieben) wurden.